Der Antigen-Schnelltest für SARS-CoV-2 funktionieren nach einem ähnlichen Prinzip wie ein Schwangerschaftstest. Dazu wird eine Probe von einem Nasenabstrich auf einen Teststreifen gegeben. Falls das Coronavirus in der Probe vorhanden ist, reagieren die Eiweißbestandteile des Virus mit dem Teststreifen. Der Teststreifen verfärbt sich sodann. Die Aussagekraft ist jedoch im Vergleich zum PCR-Test nicht so hoch.
ÖGD-Corona-Testzentrum Kitzingen
Marshall-Heights-Ring 15-17
97318 Kitzingen
Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.
Anlasslose Testungen asymptomatischer Personen sind angesichts des Pandemieverlaufs nicht mehr notwendig. Es gilt nun darum, den Blick auch weiterhin auf die besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen zu lenken, da diese ein besonders hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken. Einen Anspruch auf kostenlose Tests haben daher:
Für medizinisches Personal, das sich vor der Wiederaufnahme seiner Tätigkeit testen lassen muss, besteht weiterhin der Anspruch auf Testung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern machen ihre Tests weiterhin in den Einrichtungen.
Ansprüche auf Testung im neu gefassten Leistungsumfang bestehen bis einschließlich zum 28. Februar 2023. Seit dem 16. Januar 2023 besteht kein Anspruch mehr auf kostenlose Bürgertestung zur „Freitestung“.
Für den Test benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument , Ihre Versichertenkarte sowie einen entsprechenden Nachweis für Ihren Anspruch einer Testung (siehe Punkt oberhalb).
Für Minderjährige ist zwingend die Einwilligung zur Durchführung eines Antigen-Schnelltests von einer sorgeberechtigten Person erforderlich. Bitte verwenden Sie das nachfolgende Formular.
Nach dem Test erhalten Sie eine PDF-Datei mit Ihrem Ergebnis per E-Mail geschickt. Diese ist verschlüsselt mir dem Geburtsdatum der Testperson im Format TT.MM.JJJJ - Die Punkte müssen mit eingegeben werden!
Das Bundesgesundheitsministerium informiert auf seiner Homepage zu den Antigen-Schnelltests: klicken Sie hier!