Was ist ein Antigen-Schnelltest?

Der Antigen-Schnelltest für SARS-CoV-2 funktionieren nach einem ähnlichen Prinzip wie ein Schwangerschaftstest. Dazu wird eine Probe von einem Nasenabstrich auf einen Teststreifen gegeben. Falls das Coronavirus in der Probe vorhanden ist, reagieren die Eiweißbestandteile des Virus mit dem Teststreifen. Der Teststreifen verfärbt sich sodann. Die Aussagekraft ist jedoch im Vergleich zum PCR-Test nicht so hoch. 

Wo kann ich mich testen lassen?

ÖGD-Corona-Testzentrum Kitzingen

Marshall-Heights-Ring 15-17

97318 Kitzingen 

Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.

Wer kann sich testen lassen?

Anlasslose Testungen asymptomatischer Personen sind angesichts des Pandemieverlaufs nicht mehr notwendig. Es gilt nun darum, den Blick auch weiterhin auf die besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen zu lenken, da diese ein besonders hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken. Einen Anspruch auf kostenlose Tests haben daher:

 

  • Besucherinnen und Besucher und Behandelte oder Bewohnerinnen und Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
    • Krankenhäuser
    • Rehabilitationseinrichtungen
    • voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen
    • voll- und teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
    • Einrichtungen für ambulante Operationen
    • Dialysezentren
    • ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
    • Tageskliniken
    • Entbindungseinrichtungen
    • Obdachlosenunterkünfte
    • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
  • Pflegende Angehörige im Sinne des § 19 Satz 1 SGB XI

Für medizinisches Personal, das sich vor der Wiederaufnahme seiner Tätigkeit testen lassen muss, besteht weiterhin der Anspruch auf Testung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern machen ihre Tests weiterhin in den Einrichtungen.

 

 

Ansprüche auf Testung im neu gefassten Leistungsumfang bestehen bis einschließlich zum 28. Februar 2023. Seit dem 16. Januar 2023 besteht kein Anspruch mehr auf kostenlose Bürgertestung zur „Freitestung“.

Was muss ich zum Test mitbringen?

Für den Test benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument , Ihre Versichertenkarte sowie einen entsprechenden Nachweis für Ihren Anspruch einer Testung (siehe Punkt oberhalb).

 

Für Minderjährige ist zwingend die Einwilligung zur Durchführung eines Antigen-Schnelltests von einer sorgeberechtigten Person erforderlich. Bitte verwenden Sie das nachfolgende Formular.

Download
Einwilligung Antigen-Schnelltest.pdf
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Wie erhalte ich mein Testergebnis?

Nach dem Test erhalten Sie eine PDF-Datei mit Ihrem Ergebnis per E-Mail geschickt. Diese ist verschlüsselt mir dem Geburtsdatum der Testperson im Format TT.MM.JJJJ - Die Punkte müssen mit eingegeben werden!

Wo kann ich mich näher informieren?

Das Bundesgesundheitsministerium informiert auf seiner Homepage zu den Antigen-Schnelltests: klicken Sie hier! 




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Datenschutzinformation Testzentrum
inf_167240_datenschutzinformation_testze
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